Rechtsanwaltskanzlei Rudolf FichtlRechtsanwaltskanzlei Rudolf Fichtl
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Honorar

Die Anwaltstätigkeit kann nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach zuvor vereinbartem Honorar abgerechnet werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über mich beim Gericht Antrag auf Beratungs- und Prozeßkostenhilfe zu stellen.

 

Die durch meine Tätigkeit für Sie entstehenden Kosten werde ich Ihnen in jeder Phase darlegen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, mit mir gemeinsam die Chancen und Risiken zu bewerten und eine Kosten-Nutzung-Abwägung zu treffen.

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